Asbestsrückbau und Schadstoffausbau in München, dem Oberland und Südbayern
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Schadstoff- und Asbestsanierung
Ja, Sie dürfen als Privatperson Asbestprodukte selbst entsorgen, aber nur unter strengen Bedingungen! Das selbstständige Entfernen von Asbestprodukten ist hingegen nur sehr eingeschränkt erlaubt. Kleine asbesthaltige Abfälle wie z.B. einzelne Asbestzementplatten, die sich in kleinen Mengen im Haushalt/Eigentum sich befinden, dürfen auf den zugelassenen Wertstoffhöfen entsorgt werden, wenn
- Die Menge sehr gering ist
- das Asbestprodukt ordnungsgemäß und staubdicht in einem dafür vorgesehenen Gewebesack verpackt ist mit der Aufschrift „Asbest“ versehen ist
Wichtig: Fragen Sie vorher unbedingt bei Ihrem Wertstoffhof nach!
Generell gilt das Verbot von Arbeiten an Asbestprodukten sowie ein so genannte Überdeckungsverbot. Wird aber zum Beispiel ein Teppichboden verlegt, ohne diesen auf den Flexplatten zu verkleben, ist dies zulässig, weil hierbei nicht an dem Asbestprodukt gearbeitet wird. Auch das Ausbessern schadhafter Stellen asbesthaltiger Bodenbeläge ist gefahrstoffrechtlich zulässig, solange dies dem Umfang nach der Instandhaltung zugeordnet werden kann.
Hingegen ist es zum Beispiel nicht zulässig, einen in großen Bereichen schadhaften, asbesthaltigen Bodenbelag zu versiegeln, da dies keine Instandhaltungsmaßnahme mehr wäre. Dann kommt nur noch der vollständige Ausbau des Bodenbelags in Betracht, was nach der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 dem Abbruch (und damit wiederum einer zulässigen Tätigkeit) zugeordnet werden kann. Da insbesondere die unteren Schichten von Asbestbodenplatten einen hohen Asbestanteil aufweisen können und auch der Kleber und der Estrich asbesthaltig sein können, sind diese mit zu entfernen. Zulässige Verfahren zum Entfernen von Flexplatten, asbesthaltigem Kleber und asbesthaltigem Estrich sind in der DGUV Information 201-012 (ehem. BGI 664) veröffentlicht (BT 11, 17 und 18).
Ganz wichtig: Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen! Ein einmaliger, kurzzeitiger Kontakt mit Asbest führt in der Regel nicht zu einer Erkrankung! Asbest ist nicht giftig, aber aufgrund seiner speziellen physischen Beschaffenheit und chemischen Beständigkeit dennoch gesundheitsschädlich. Die kleinen Fasern, die ein Verhältnis „Länge zur Breite von 3:1“ aufweisen, sind lungengängig und werden nicht durch die Selbstreinigung unseres Körpers wieder ausgeschieden. In der Lunge verhaken sich diese kleinen Fasern und führen zur Vernarbung.
Es dauert etwa 20 bis 30 Jahre nach einer Exposition gegenüber Asbest, bis sich asbestbedingte Pleuraplaques entwickeln. Oft verursachen Pleuraplaques keine Symptome, aber sie erhöhen das Risiko für andere asbestbedingte Lungenerkrankungen, da sie durch den Kontakt mit Asbest entstehen.
Sofern die Asbestsanierungsmaßnahme sach- und fachgerecht durchgeführt wird, ist man nicht gefährdet. Ein Risiko könnte dann entstehen, wenn die Baustelle nicht korrekt abgeschottet ist, die Arbeiten ohne erkennbare Schutzmaßnahmen stattfinden, Staub sichtbar in Gemeinschaftsbereiche und/oder Ihre eigene Wohnung gelangt. Sie könnten bei der Hausverwaltung oder dem Nachbarn nachfragen, ob nach der TRGS 519 saniert wird und ob eine Freimessung erfolgt. Bei Zweifeln können Sie jederzeit die Sanierungsfachfirma ansprechen! Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachzufragen, ob diese Sanierungsmaßnahme entsprechend angemeldet wurde.
Das hängt ganz von den baulichen Gegebenheiten ab, die wir gerne vor Ort begutachten.
Die Unterscheidung in fest und schwach gebunden trägt dem unterschiedlichen Grad einer möglichen Gefährdung Rechnung.
- Festgebundene Asbestprodukte (unter anderem Wellasbestplatten, Fassadenverkleidungen, Dachplatten, Lüftungskanäle) haben eine Rohdichte von mehr als 1400 Kilogramm pro Kubikmeter und einen Asbestanteil von zehn bis 15 Prozent.
- Schwach gebundene asbesthaltige Produkte (zum Beispiel Spritzasbest, Schnüre, Spachtel- und Fugenmassen, Leichtbauplatten) haben hingegen eine Rohdichte unter 1000 Kilogramm pro Kubikmeter und der Asbestanteil ist höher, meist über 60 Prozent. Problematisch sind vor allem Produkte wie Spritzasbest, in denen Asbest schwach gebunden ist und aus denen die Asbestfasern durch Erschütterung und Alterung leicht freigesetzt werden.
Eine gute Asbestsanierungsfachfirma erkennen Sie an klaren Nachweisen (Zertifikate für den Umgang mit Asbestprodukten, Zulassungsbescheinigung etc.), die Sie zur Einsicht anfordern können bzw. einsehen können. Oft merkt man schon im ersten Gespräch, ob sich die Firma Zeit nimmt, den Kunden allumfassend aufzuklären und alle Fragen abschließend zu beantworten. Ein weiteres Indiz sind natürlich die Kundenrezessionen. Im besten Fall wurde Ihnen diese Firma empfohlen oder sie arbeitet sogar mit den Handwerkern der nachfolgenden Gewerbe zusammen.
Ein Schwarzbereich ist ein hermetisch abgeschirmter Bereich rund um eine Stelle, an der Asbestprodukte abgebaut oder saniert werden. Innerhalb des Bereiches dürfen nur speziell ausgebildete Personen arbeiten, die eine spezielle Schutzausrüstung tragen müssen. Außerdem muss künstlich Atemluft zugeführt und die Abluft speziell gefiltert werden. Im Schwarzbereich herrscht ein geringer Unterdruck, so dass Luftströmungen immer in den Bereich hinein gerichtet sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Asbestfasern in die Umgebungsluft außerhalb des Schwarzbereiches gelangen können.
Der Zutritt sowie das Entfernen der abgebauten Asbestprodukte erfolgt über eine Schleuse.
Eine Asbestkontamination liegt bei einer Verunreinigung von Arbeitsbereichen durch Asbestfasern vor, zum Beispiel wenn nach Asbestarbeiten noch nicht ausreichend gereinigt wurde. Werden die Bereiche gereinigt, spricht man von einer Dekontamination.
Um nach Abbruch- oder Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nachzuweisen, dass die Raumluft nicht durch Asbestfasern belastet ist, wird vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen eine Erfolgskontrolle durch eine Freigabemessung durchgeführt. Mit der Durchführung von Messungen dürfen nur Institute beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde und Einrichtungen verfügen. Bei Anwendung emissionsarmer Verfahren oder Arbeiten geringen Umfangs ist eine solche Messung in der Regel nicht erforderlich.
Tätigkeiten mit Asbest sind weitgehend verboten. Das ergibt sich aus der europäischen Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) Anhang XVII Abschnitt 6) und aus der Gefahrstoffverordnung. Für die zulässigen Tätigkeiten mit Asbest sind Schutzmaßnahmen und weitere Anforderungen zu beachten, die sie in der Gefahrstoffverordnung und in der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten finden. Informationen zu geeigneten Arbeitsverfahren finden Sie in der DGUV Information 201-012, „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (ehemals BGI 664).
Viele Gebäude, die vor 1993 gebaut wurden, können Asbest enthalten. Zum Beispiel in Dachplatten, Fassaden, Rohren, Bodenbelägen, Fliesen mit asbesthaltigem Klebern, Brandschutz. Im Zweifel geben Materialproben und eine Laboranalyse Sicherheit.
Nach Abschluss der Arbeiten führen wir eine Endreinigung und ggf. eine Freimessung durch. Somit haben Sie die Gewissheit, dass keine Gefahr mehr besteht.
Die Dauer hängt vom Umfang der Arbeiten und den örtlichen Gegebenheiten ab. In der Regel dauert ein Rückbau zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Sie erhalten von uns immer eine realistische Einschätzung im Vorfeld sowie einen klaren Zeitplan, auf den Sie sich verlassen können.
Die Dauer einer Asbestsanierungsmaßnahme hängt stark vom Umgang, der Art des Asbests und der örtlichen Gegebenheit ab.
Generell kann man grob wie folgt planen:
- kleinere Maßnahmen (z.B. Entsorgung von Fensterbänken, Rohrisolationen etc.) zwischen 1- 3 Tage
- mittlere Maßnahmen (Entfernung von Bodenbelägen in einer Wohnung mit Freimessung) ca. 3 – 6 Tage
- große und komplexe Projekte (ganze Gebäude, Querkontaminationen, Industriegebäude etc.) mehrere Wochen bis Monate
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, klären offene Fragen und erstellen einen Kostenvoranschlag. Nach Auftragserteilung stimmen wir die Termine ab und beginnen mit den Arbeiten.
Nach der Erstbesichtigung und Angebotserstellung stimmen wir die Termine kurzfristig mit Ihnen ab. Je nach Auftragslage können wir meist innerhalb von ca. 2 bis 4 Wochen starten.
Es gibt unterschiedliche Punkte, die auf Schadstoffe/Gefahrstoffe hindeuten können, wie z.B.
- Baujahr: Gebäude, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, können Asbest enthalten. Bis dahin war der Einsatz in Deutschland erlaubt. Auch andere Schadstoffe wie PCB, PAK oder Holzschutzmittel wurden je nach Baujahr verwendet.
- Sichtbare Materialien: Welleternitplatten auf Dächern oder Fassaden, alte Bodenbeläge (Cushion Vinyl, Floor Flex), Nachtspeicheröfen, alte Dämmungen oder Putze können Asbest enthalten. Teerhaltige Abdichtungen oder dunkle Parkettkleber deuten auf PAK hin.
Sobald Sie einen Umbau, eine Sanierung oder einen Abbruch planen, sollten Sie vor Beginn prüfen lassen, ob Schadstoffe vorhanden sind. Gewissheit ob sich Gefahrenstoffe in Ihrem Gebäude befinden, bringt eine fachliche Untersuchung.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beantworten alles offen und ehrlich.